Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge zur Visum-Beschaffung

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns Ihre Visumunterlagen nebst ausgefülltem und unterschriebenem Auftragsformular zusenden und wir die Unterlagen zur Bearbeitung annehmen.

Der Vertrag kommt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Für unvollständige Aufträge bzw. Unterlagen oder notwendige Rückfragen berechnen wir 8 EUR pro Antrag und Fall.

§ 2 Zahlungsverzug

Der Gesamtbetrag ist zeitgleich mit der Auftragserteilung zu überweisen. Nur so ist gewährleistet, daß ein Zahlungseingang vorliegt, wenn das Visum fertig ist.

Wir verschicken Ihre Unterlagen grundsätzlich nur nach vollständiger Bezahlung (Zahlungseingang auf unserem Konto). Sie stimmen einer durch verspäteten Zahlungseingang begründeten Verlängerung der vereinbarten Bearbeitungszeit und damit verbundenen späteren Rücksendung Ihrer Unterlagen ausdrücklich zu.

Sollte bis spätestens 5 Werktage nach Ablauf der vereinbarten Bearbeitunsgzeit kein Zahlungseingang vorliegen, werden wir Ihre Unterlagen per Nachnahme an Sie zurückschicken. Die anfallenden Nachnahmegebühren (UPS) gehen dabei zu Ihren Lasten.

§ 3 Dienstleistungsumfang und Haftung

Die Dienstleistung "Visabeschaffung" umfaßt die Einreichung der vom Kunden erstellten Visaantragsunterlagen bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat und die rechtzeitige Wiederabholung des fertigen Visums. Dies und dies allein ist Gegenstand der durch die Firma VOSTOK Reisen erbrachten Dienstleistung "Visabeschaffung".

Bei einer Visabeschaffung steht die Firma VOSTOK Reisen zwischen Antragsteller und Botschaft, indem VOSTOK Reisen für die Antragsteller lediglich die Fahrten in die Botschaft übernimmt und in deren Namen die Visa beantragt und wieder abholt. Die Verantwortlichkeit der Antragsteller für die korrekte Erstellung der Visaantragsunterlagen einerseits und die Überprüfung des erhaltenen Visums auf Richtigkeit andererseits wird dabei zu keinem Zeitpunkt auf VOSTOK Reisen übertragen.

Die Haftung von VOSTOK Reisen im Rahmen der Dienstleistung "Visabeschaffung" beschränkt sich auf die ordnungsgemäße und rechtzeitige Beantragung und Abholung der Visa.

Es ist das Recht der Botschaften, Visa ohne Angaben von Gründen zu versagen. VOSTOK Reisen haftet daher nicht für eine Nichtausstellung des Visums durch die Botschaft und daraus resultierende Folgekosten. Ebenso kann sich im Ausnahmefall die Bearbeitungsdauer des Visumantrages in der Botschaft gegenüber der üblichen und durch die Botschaft veröffentlichten Bearbeitungsdauer verlängern. VOSTOK Reisen haftet nicht für die Nichteinhaltung von Fristen, insbesondere die nicht rechtzeitige Erteilung des Visums durch die Botschaft, und etwaige daraus resultierende Folgen. Eine Haftung für Fehler der Botschaft bei der Ausstellung des Visums wird ebenfalls nicht übernommen.

Unsere Dienstleistung "Visabeschaffung" gilt mit der Einholung des Visums als vollständig erbracht. Wenn eine Zustellung des Visums (z.B. per Post oder Kurierdienst) an eine vom Kunden angegebene Adresse gewünscht wird, so erfolgt dies entgeltlich und auf alleiniges Risiko des Kunden.

Wir haften nicht für den Verlust der Unterlagen, für Versäumnisse oder Fehler innerhalb der einzelnen Konsulate oder Botschaften. Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Pass bzw. seine Dokumente unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung der gewünschten Leistung mit den von uns berechneten bzw. gelieferten Leistungen und Auslagen zu überprüfen.

Sollte ein offensichtlicher Mangel unserer Leistung vorliegen, ist uns dieser Umstand unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Zugang Ihrer Dokumente bei Ihnen anzuzeigen. Nach Ablauf der Rügefrist können derartige Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren 6 Monate nach Zugang Ihrer Dokumente bei Ihnen bzw. Kenntnis etwaiger haftungsbegründender Tatsachen. Sonstige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind innerhalb eines Monats uns gegenüber geltend zu machen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dieses in Schriftform tun.

Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag ist auf den zweifachen Bearbeitungspreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

Für den Verlust von Reisedokumenten (Pässen) haften wir, soweit der Verlust in unseren Verantwortungsbereich fällt, im Höchstfalle mit den doppelten Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Ersatzdokumenten. Für eventuelle Vermögensschäden oder erhöhte Aufwendungen, aus welchen Gründen auch immer, haften wir nicht.

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen das Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und Schäden so gering wie möglich zu halten.

Die Benutzung des Visums und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes liegt ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden.

§ 4 Stornierung und Änderung von Aufträgen

Aufträge zur Visa-Beantragung können nur storniert werden, wenn die Visaantragsunterlagen noch nicht bei der Botschaft eingericht wurden. Auf jeden Fall sind eine Entschädigung für unsere Aufwendungen in Höhe von 25 EUR sowie die Kosten für die Rücksendung Ihrer Unterlagen vom Kunden zu zahlen. Der Kunde hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 5 Gerichtsstand und Schlussbestimmung

Gerichtstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 
VOSTOK Reisen GmbH & Co.KG
Weinbergsweg 2, 10119 Berlin